Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Datenschutzverordnung Stand Mai 2018 des Vereins Christliche Pfadfinderschaft Dreieich e.V. mit dem Sitz in Langen (Hessen)
§ 1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein den
vollständigen Namen des Mitglieds, sowie Telefonnummer,
Geburtsdatum und E-Mailadresse, Adresse und ggf. Bankverbindung
auf. Bei Minderjährigen, den Namen der/des
Erziehungsberechtigten, sowie Telefonnummer und E-Mailadresse,
die Adresse und ggf. die Bankverbindung. Diese Informationen
werden von der Bundesführung im EDV-System gespeichert. Die
personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische
und organisatorischeMaßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter
geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen
über Nichtmitglieder werden von dem
Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur
Förderung des Vereinszweckes
nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern
einzelner Mitglieder) und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein
schutzwürdiges Interesse hat, das der
Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
§ 2 Als Mitglied des RJBH (RING JUNGER BÜNDE HESSEN e.V.)
Ludwig-Rinn-Str. 14
35452 Heuchelheim, ist der Verein verpflichtet, die Namen
seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden
außer dem Namen, Adresse und das Geburtsdatum; bei Mitgliedern
mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die
vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie
der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von
Veranstaltungen meldet der Verein besondere Ereignisse (z.B.
Pfingstlager) an den Verband, sowie den Kreis Offenbach im
Rahmen der Bezuschussungsanträge.
§ 3 Der Vorstand und die Stammesführung machen besondere
Ereignisse des Vereinsleben, insbesondere die Durchführung der
Lager und Fahrten, Veranstaltungen und Feierlichkeiten am
schwarzen Brett des Vereins, per Rundmail, per Brief oder über
die Webseite bekannt. Dabei können personenbezogene
Mitgliederdaten veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand
Einwände gegen eine solche
Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall
unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere
Veröffentlichung. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige
Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben,
welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert,
erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten
Mitgliederdaten ausgehändigt.
Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gibt der Vorstand
gegen die schriftliche
Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden, eine Mitgliederliste mit Namen und
Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller aus.
§ 4.Der Verein informiert Pressestellen über besondere
Ereignisse z.B. über Jugendfahrten oder Lager. Solche
Informationen können überdies auf der Internetseite des Vereins
gemäß der vom Mitglied unterzeichneten Einwilligungserklärung
für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet
veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit
gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche
Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw.
seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet
widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs
unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person.
Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von
der Homepage des Vereins entfernt.
§ 5. Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit der SKG
abgeschlossen. Er übermittelt einmal im Jahr eine Liste der
Mitglieder an die SKG, die den Namen, die Adresse und das
Geburtsjahr enthält.
§ 6. Beim Austritt werden nach zwei Jahren Name, Adresse,
Telefonnummer, E-Mailadresse, ggf. Bankverbindung und
Geburtsdatum des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis
gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds,
die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der
steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der
schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand
aufbewahrt.